GTM-5FBSMGZ
top of page

MIETBEDINGUNGEN

Item 1. Präambel

Die von Photobooth System Studio angebotenen Dienste, im Folgenden als „Dienste“ bezeichnet, sind Standarddienste, die darauf ausgelegt sind, die Bedürfnisse und Erwartungen einer möglichst großen Zahl von Kunden zu erfüllen. Ebenso obliegt es dem Kunden sicherzustellen, dass die Dienste seinen eigenen Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen. Wenn der Kunde Photobooth System Studio vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nicht um zusätzliche Informationen gebeten hat, erkennt er an, dass er ausreichend informiert wurde.

Artikel 2. Definitionen

„DER VERTRAGSNEHMER“: Gesetzlicher Vertreter der juristischen Person und jede natürliche oder juristische Person, die einen Mietvertrag mit Photobooth System Studio abschließt.

"DAS GUT": Alle Fotoautomatenausrüstungen und -materialien, die eine komplette Fotoautomatenstruktur umfässt : einen 12-Zoll-Touchscreen, eine Canon EOS Spiegelreflexkamera, einen DNP DS 620 Drucker, eine Softwarelizenz, ein Studioblitzgerät und Partyzubehör.

"DER DIENSTLEISTER": Bezeichnet das Unternehmen Photobooth System Studio, das für die Vermietung des Eigentums, den Kundendienst und den technischen Service für die Nutzung einer Fotokabine verantwortlich ist.

 

"DIENSTLEISTUNGEN":  Dienste von Photobooth System Studio angeboten und vom Mieter bezahlt. Dies schließlicht Dienstleistungen und Vermietung ein.

Artikel 3.  – Reservierungen und finanzielle Vereinbarungen

Die Preise der Dienstleistungen sind in Schweizer Franken CHF  angegeben, Mehrwertsteuer nicht anwendbar.

Reservierungen werden erst wirksam, wenn die Anzahlung eingegangen ist

Der Vertragsnehmer als natürliche Person überweist dem Unternehmen Photobooth System Studio bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages, der Restbetrag ist am Tag der Dienstleistung zu zahlen.

Der Vertragsnehmer als juristische Person überweist dem Unternehmen Photobooth System Studio den Gesamtbetrag der Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum

Die Rechnungsstellung des Restbetrags erfolgt nach Abschluss der Leistungen.

Der VErtragsnehmer hat das Recht, seine Bestellung bis zu 30 Tage vor dem Datum der Durchführung der Dienstleistung zu stornieren. Die Anzahlung wird zurückerstattet, nach Ablauf dieser Frist wird die gesamte Anzahlung eingelöst. 

Artikel 4. Beschädigung, Diebstahl

Im Falle von Schäden und Beschädigungen, die auf eine Nutzung zurückzuführen sind, die nicht den vom Vermieter bei der Lieferung gegebenen Vorschriften entspricht, sowie bei Diebstahl oder Verlust wird der Mieter haftbar gemacht und trägt die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.

Artikel 5. Abtretung – Untervermietung

Der Vertragsnehmer darf das Gut nicht untervermieten, weiterverkaufen oder übertragen.

Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, das Gut nur zu legalen Zwecken zu nutzen, die der normalen Nutzung des Gegenstands und den guten Sitten entsprechen. Der Dienstleister kann in keinem Fall für Aufnahmen haftbar gemacht werden, die mit dem zur Verfügung gestellten Material gemacht wurden.

Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, das Material in demselben Zustand und in derselben Funktionstüchtigkeit zurückzugeben, wie er es erhalten hat.

Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, die Unversehrtheit des Gutes zu pflegen und zu schützen. Wenn der Vertragsnehmer das Gut in schlechtem Zustand, schlecht gepflegt oder in einem Zustand technischer Funktionsstörungen oder Sauberkeit zurückgibt, der nicht der normalen Nutzung oder dem normalen Mietverschleiß entspricht und der innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe festgestellt wird, erklärt sich der Vertragsnehmer bereit, die Kosten für die Instandsetzung, Reparatur oder Reinigung gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu tragen.

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls wird der Eigentümer rechtliche Schritte einleiten

Der Vertragsnehmer ist für die Geräte verantwortlich, sobald diese den Diensleister verlassen oder bei Inbetriebnahme vor Ort den Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

 

Artikel 6. Versicherung

Der Vertragsnehmer ist durch PHOTOBOOTH SYSTEM STUDIO nicht versichert.

Es obliegt dem Vertragsnehmer, sich bei einer Gesellschaft seiner Wahl zu versichern, um seine Haftpflicht (zur Deckung von Schäden, die Dritten durch das Material zugefügt werden), die Risiken des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung während der gesamten Mietdauer bis zur Rückgabe oder Rücknahme des Materials abzudecken.

 

Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung muss der Vertragsnehmer PHOTOBOOTH SYSTEM STUDIO das betroffene Material entsprechend dem Wert des als Ersatz gekauften neuen Materials zurückerstatten.


Bei der Lieferung erhält der Dienstleister die notwendigen Informationen über den Betrieb und die Handhabung des Materials sowie alle Sicherheitshinweise, Risiken und Vorsichtsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des in diesem Vertrag beschriebenen Materials zu treffen sind.

Der Vertragsnehmer haftet daher für jeglichen Missbrauch und daraus resultierende Schäden.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fehlfunktion des Geräts nach einem Papierstau und/oder einer Unterbrechung in „ ruban “ oder einer anderen Störung, die während der Inbetriebnahme vom Eigentümer erklärt wurde der Ausrüstung kann nicht haftbar gemacht werden und der volle Betrag der Miete und eventueller Reparaturen muss vom Mieter bezahlt werden.

 

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fehlfunktion des Gutes aufgrund eines Papierstaus und/oder eines Bandrisses oder einer anderen Panne, die bei der Inbetriebnahme erklärt wird, kann der Dienstleister des Gutes nicht haftbar gemacht werden und der gesamte Mietbetrag sowie eventuelle Reparaturen müssen vom Mieter bezahlt werden.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fehlfunktion des Gutes aufgrund der Einwirkung einer dritten Person, eines ungeeigneten Klimas, einer Störung des Stromnetzes und/oder des Internets kann der Dienstleister des Geräts nicht haftbar gemacht werden und der Vertragsnehmer muss den gesamten Betrag für die Miete und eventuelle Reparaturen zahlen

 

Mietequipment : komplettes PHOTOBOOTH SYSTEM STUDIO Aufbau + 12 Zoll Touchscreen + Canon EOS Reflex + DNP DS 620 Drucker + Softwarelizenz + Studioblitz + Partyzubehör

Artikel 7. Telefonische Unterstützung

Der Vertragsnehmer hat während der Dauer seiner Miete Anspruch auf technische Unterstützung per Telefon unter der Nummer 0775020955, montags bis samstags von 9.00 bis 22.00 Uhr.

 

Artikel 8. Zuweisung der Gerichtsbarkeit

Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung oder Erfüllung des vorliegenden Vertrags ist ausschließlich das Handelsgericht von Lausanne mit Sitz im Kanton Waadt in der Schweiz zuständig.

bottom of page