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P-LPD
Besserer Datenschutz und eine stärkere Schweizer Wirtschaft.
Angesichts der digitalen Revolution sehen es das europäische Recht und das Schweizer Recht als notwendig an, den Datenschutz anzupassen und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Damit soll der freie Datenverkehr zwischen schweizerischen und europäischen Unternehmen sichergestellt werden, um dem Wunsch der Wirtschaft nachzukommen.
Der Datenschutz (LPD), der an die EU-Anforderungen (DSGVO) angepasst ist, wird die Bürger besser schützen. Letztere werden besser über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten durch Unternehmen informiert und erhalten eine grössere Kontrolle über diese Daten, um den ungehinderten Datenverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Staaten zu gewährleisten.
Um für die Wirtschaft praktikabel zu bleiben, gehen die neuen gesetzlichen Regelungen nicht über das hinaus, was das europäische Recht verlangt. Es wird keine Schweizer mehr geben.
Mehr Transparenz für den Einzelnen
Personen müssen nun unabhängig von der Art der erhobenen Daten informiert werden, wenn ein Unternehmen Daten über sie erhebt. Unternehmen sind verpflichtet, datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, sobald neue Verarbeitungen durchgeführt werden. Jede Niederlassung hat die Möglichkeit, ihren Verhaltenskodex zu übernehmen.
Stärkung der Selbständigkeit des Betreuers
Die Vorlage stärkt die Stellung und Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (EDÖB). Während sie heute lediglich Empfehlungen an Unternehmen aussprechen kann, kann sie künftig nach einer von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung oder auf Anzeige einstweilige Massnahmen anordnen und bindende Entscheide treffen. Er kann jedoch keine Verwaltungssanktion verhängen. Dieses Vorrecht haben nur die Gerichte.
Gleichzeitig wächst die Liste der strafbaren Verhaltensweisen zusammen mit der der Pflichten der Datenverantwortlichen. Zudem wird der Bussenhöchstbetrag auf 250 000 Franken erhöht. Der Deliktskatalog und der Bußgeldhöchstbetrag wurden gegenüber dem Vorentwurf aufgrund der in der Vernehmlassung geäußerten Kritik gekürzt, Fahrlässigkeit ist nicht mehr strafbar.
Vorteile für die Schweizer Wirtschaft
Die Überarbeitung des Gesetzes berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in den Texten der EU und des Europarates. Das Projekt greift die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für strafrechtliche Zwecke auf. Es ist in der Tat wichtig, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen aus den Schengen-Abkommen erfüllen kann. Es geht auch darum, das Schweizer Recht mit der europäischen Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Einklang zu bringen. Schliesslich soll die Revision der Schweiz ermöglichen, die Neufassung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Bearbeitung von Personendaten so bald wie möglich zu unterzeichnen.
Eine Anpassung an europäisches Recht ist notwendig, damit die Europäische Kommission die Schweiz als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkennt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der für die Schweizer Wirtschaft äusserst wichtige grenzüberschreitende Datenaustausch möglich bleibt. Ein hoher, international anerkannter Schutzstandard fördert auch die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige im Bereich der digitalen Gesellschaft.
Die DSGVO oder Datenschutz-Grundverordnung wurde vor zwei Jahren verabschiedet und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die DSGVO harmonisiert die Datenschutzgesetze in den EU-Ländern und zielt darauf ab, die europäischen Bürger in Bezug auf personenbezogene Daten und Privatsphäre zu schützen und zu stärken. Die DSGVO zielt auch darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten zu ändern. Diese Verordnung gilt für europäische Bürger, aber auch für den Export von Daten über europäische Bürger.
DAS WER IST WER
Betroffene Personen: natürliche Personen, deren personenbezogene Daten online gespeichert werden (Endnutzer)
Auftragsverarbeiter: entität, die Daten im Auftrag eines Dritten verarbeitet (erhebt, überträgt, speichert usw.), auch als Verantwortlicher (uns) bezeichnet
Verantwortlicher: Entität, die die vom Auftragsverarbeiter (unsere Kunden) verarbeiteten Daten anfordert und erhält
Da unsere Subunternehmer in Europa niedergelassen sind, unterliegen wir dieser Regelung und erkennen unsere Verantwortung gegenüber unseren Nutzern und Kunden vollumfänglich an.
ABOUT RGPD
Die DSGVO oder Datenschutz-Grundverordnung wurde vor zwei Jahren verabschiedet und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die DSGVO harmonisiert die Datenschutzgesetze in den EU-Ländern und zielt darauf ab, die europäischen Bürger in Bezug auf personenbezogene Daten und Privatsphäre zu schützen und zu stärken. Die DSGVO zielt auch darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten zu ändern. Diese Verordnung gilt für europäische Bürger, aber auch für den Export von Daten über europäische Bürger.
DAS WER IST WER
Betroffene Personen: natürliche Personen, deren personenbezogene Daten online gespeichert werden (Endnutzer)
Auftragsverarbeiter: entität, die Daten im Auftrag eines Dritten verarbeitet (erhebt, überträgt, speichert usw.), auch als Verantwortlicher (uns) bezeichnet
Verantwortlicher: Entität, die die vom Auftragsverarbeiter (unsere Kunden) verarbeiteten Daten anfordert und erhält
Da unsere Subunternehmer in Europa niedergelassen sind, unterliegen wir dieser Regelung und erkennen unsere Verantwortung gegenüber unseren Nutzern und Kunden vollumfänglich an.